
Arbeitsagentur Neubrandenburg fördert Probebeschäftigung von Menschen mit Behinderungen
Neubrandenburg. Trotz zahlreicher überzeugender Gründe, die Fähigkeiten von Menschen mit Behinderungen zu nutzen, bleibt die Arbeitsaufnahme für sie im Seenplattelandkreis herausfordernd. Stephan Bünning, amtierender Leiter der Arbeitsagentur Neubrandenburg, betont die Wichtigkeit der Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen und möchte Arbeitgeber für Möglichkeiten der Sensibilisierung und Förderung sensibilisieren. Ein effektiver Weg, sich von der Eignung der Bewerber zu überzeugen, ist die Probebeschäftigung, für die unter bestimmten Voraussetzungen die Personalkosten erstattet werden können.
Das Antragsverfahren ist einfach und zügig, und interessierte Arbeitgeber können die Spezialisten des Arbeitgeberservices unter der kostenfreien Service-Rufnummer 0080 4 555520 oder per E-Mail erreichen. Die rechtliche Grundlage für die Probebeschäftigung ist Paragraf 46 Absatz 1 des Sozialgesetzbuchs Drittes Buch (SGB III). Weitere Informationen zur Förderung von Menschen mit Behinderungen sind auf der Website der Arbeitsagentur verfügbar.
Im Januar 2024 waren in der Agentur für Arbeit Neubrandenburg 1.046 arbeitslose Schwerbehinderte registriert, was einem Anteil von 8,5 Prozent aller Arbeitslosen entspricht. Arbeitgeber mit mindestens 20 Arbeitsplätzen sind gesetzlich verpflichtet, auf mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Kommen Arbeitgeber dieser Pflicht nicht nach, ist eine Ausgleichsabgabe zu zahlen.
Die Arbeitsagentur Neubrandenburg kann Arbeitgebern in vielen Fällen Förderleistungen für die Beschäftigung und Einstellung schwerbehinderter Menschen gewähren. Auskünfte erteilen die Ansprechpartner im Arbeitgeberservice von Arbeitsagentur und Jobcenter in der Seenplatte oder die Mitarbeiter der kostenlosen Arbeitgeberhotline 0800 4 5555-20.
Quelle: Agentur für Arbeit Neubrandenburg