Pflicht zur Vorlage eines Testnachweises entfällt

Uckermark. Auf der Grundlage der SARS-CoV-2-Umgangsverordnung des Landes Brandenburg in der aktuell geltenden Fassung entfällt in Landkreisen, in denen die 7-Tage-Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unter dem Schwellenwert von 20 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner liegt, die Pflicht zur Vorlage eines Testnachweises. Die Landrätin des Landkreises Uckermark hat diese Unterschreitung heute auf der Internetseite des Landkreises bekanntgegeben.

Damit entfällt ab dem 12.10.2021 im Landkreis Uckermark grundsätzlich die Pflicht zur Vorlage eines Testnachweises für die Inanspruchnahme von bestimmten Leistungen oder den Zutritt zu bestimmten Veranstaltungen, Betrieben oder Einrichtungen. Diese Erleichterung gilt nicht bei der Erbringung sexueller Dienstleistungen, bei der Ausübung von Kontaktsport in geschlossenen Räumen, in Diskotheken und Clubs, in den Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens sowie in Schulen, Kindertagesstätten und Kindertagespflegestellen.

 

Quelle: Landkreis Uckermark

expand_less