Tierheim-Förderrichtlinie bis 2025 verlängert
Uckermark. Gute Nachrichten unter anderem für das Prenzlauer Tierheim. Die Förderung von Tierheimen in Brandenburg wird um zwei Jahre bis Ende 2025 verlängert. Mit der Tierheimförderrichtlinie des Verbraucherschutzministeriums werden Tierheime bei Investitionen zur Verbesserung des Tierwohls vom Land unterstützt. Dafür stehen pro Jahr 130 000 Euro zur Verfügung. Die Zuwendung des Landes beträgt je Antragsteller und Maßnahme maximal 50 000 Euro pro Jahr. Mit der Fortschreibung der Richtlinie wird die Unterstützung des Tierschutzes fortgeführt. Im Zentrum steht die Verbesserung der Unterbringung von herrenlosen, ausgesetzten, zurückgelassenen oder verlorenen Fundtieren, Abgabetieren oder beschlagnahmten Tieren in gemeinnützigen Tierheimen. Unter Beteiligung des Landestierschutzverbandes wurde die Richtlinie weiterentwickelt.
Quelle. Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg